Moot Court im Gewerblichen Rechtsschutz
Der Moot Court soll den Studierenden die Grundzüge der anwaltlichen Herangehensweise an die juristische Fallbearbeitung näherbringen und Ihnen gleichzeitig einen Einblick in den Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes vermitteln. Gleichzeitig bietet die Veranstaltung den Studierenden die Möglichkeit, erste Kontakte zu Anwaltschaft und Justiz zu knüpfen.
Im Sommersemester 2023 bot das Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht unter Leitung von Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer und in Kooperation mit dem Fachausschuss Gewerblicher Rechtsschutz des KAV der Universität zu Köln erstmals einen (deutschsprachigen) Moot Court im gewerblichen Rechtsschutz an. Das Klägerteam erhielt hierzu einen komplexen designrechtlichen Fall, in dem es um eine Produktimitation ging, sowie umfangreiche Unterlagen, insbesondere eine Markenurkunde, Fotos der Verletzungshandlung und ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben der Rechtsabteilung mit der Aufgabe, innerhalb von drei Wochen eine Klageschrift anzufertigen. Dem schlossen sich praxisnah Replik und Duplik an.
„Praxisnah“ war dabei auch das richtige Stichwort für das Finale: Das fiktive LG Köln tagte im Saal des Schifffahrtssenats des OLG Köln mit einer hochkarätigen Besetzung des 6. Zivilsenats desselben Gerichts. Unter Führung des VorsRiOLG Hubertus Nolte und unter dem Beisitz der StvVorsRiOLG Dorothea Hammer sowie dem RiOLG Christian Hoppe wurde der Fall ebenso sachlich und gründlich wie in einer echten Verhandlung aufgearbeitet und es wurde dabei kein Detail ausgelassen. Selbst das Diktiergerät, um die Anträge festzuhalten sowie die Zurechtweisung des Vorsitzenden bei der Anfertigung von „verbotenen“ Bildaufnahmen durften nicht fehlen.
Zunächst durfte das klägerische Team in einem kurzen Vortrag die Interessen ihrer Mandantin verteidigen. Dabei führten die beiden Teilnehmerinnen die Zuschauer*innen unter äußerst kreativen Beschreibungen der wettbewerblichen Eigenart des klägerischen Musters quer durch das Lauterkeits-, Urheber- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht. Der Vorsitzende lobte die Beschreibungen zum Schluss als „Wettbewerbslyrik“.
Die Beklagtenseite ließ sich durch den gegnerischen Vortrag allerdings nicht in die Defensive drängen. Ganz im Gegenteil bekämpften sie das klägerische Vorgehen flexibel, indem sie u.a. bereits die Zulässigkeit der Klage mit Argumenten aus der TÜV-Rechtsprechung anzweifelten. Dabei waren sie nicht minder kreativ in ihren Ausführungen, wenn sie auf die „kleinste Münze“ zu sprechen kamen, was auch der Vorsitzende umgehend zu loben wusste. Geschickt behaupteten sie eine Doppelschöpfung, was das Gericht zum Erlass eines Beweisbeschlusses zwang. Es gingen also, zumindest im Rahmen dieses Formats, alle als Gewinner*innen vom Platz.
Die Veranstaltung stellt einen großartigen Auftakt für den demnächst startenden LL.M.-Studiengang „Recht und Digitalisierung“ dar. In dessen Modulhandbuch wurde nämlich auf unser Betreiben hin das Prüfungsformat „Moot Court“ aufgenommen, sodass dieses erfolgreiche Format in Zukunft regelmäßig für die Studierenden stattfinden kann.