Der Sachverhalt zu der Hausarbeit im Fach Grundlagen dse Digitalisierungsrechts “Recht der Digitalisierung (LL.M.)” kann hier runtergeladen werden.
Die Erklärung zur Hausarbeit finden SIe hier.
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Das Programm vor Ort begann mit einer Führung durch die Räumlichkeiten des Bundesgerichtshofs. Ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter erläuterte dabei auch die Geschichte des BGH und gab uns Einblicke in Funktionen und Werdegang eines „BGH-Hiwis“.
Anschließend führte Prof. Dr. Thomas Koch, Vorsitzender des I. Zivilsenats, die Gruppe in die Rechtsstreitigkeiten um die „Kohl-Tagebücher“ und den hierzu anhängigen Fall ein. Der Tag klang mit einem gemeinsamen Abendessen in einem Karlsruher Restaurant aus.
Am folgenden Morgen durften die Teilnehmer – neben einer Urteilsverkündung – einer Verhandlung des I. Zivilsenats beiwohnen. Diese hatte Ansprüche im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Verbreitung von Passagen des Buchs „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ zum Gegenstand.
Als Redner konnten wir Wilko Seifert, Vorsitzender Richter am Landgericht Düsseldorf, und Dr. Diana Spikowius, Rechtsanwältin bei Noerr LLP, gewinnen. Wilko Seifert referierte zu einem Vorlageverfahren am EuGH bezüglich der Abgrenzung von Prozesskosten und Schadensersatz nach Art. 14 und Art. 7 der Richtlinie 2004/48/EG auf Vorlage des LG Düsseldorf. Dr. Diana Spikowius stellte ihre mit dem GRUR-Dissertationspreis 2024 ausgezeichnete Doktorarbeit „Künstlervertragsmodelle in der Musikwirtschaft“ vor.
Die traditionsreiche interdisziplinäre Fachtagung brachte Praxis und Wissenschaft zusammen, um aktuelle Entwicklungen und Rechtsfragen im Bereich des Informationsrechts sowie der Rechtsinformatik zu diskutieren.
Wir freuten uns, Prof. Dr. Maximilian Becker, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und Medienrecht an der Universität Siegen, als Referenten begrüßen zu dürfen. Er trug vor zu dem Thema „Die Durchsetzung der DSGVO über § 3a UWG – Zur jüngeren Rechtsprechung von BGH und EuGH“.
The UPC at Two - Trends and Perspectives - unter diesem Thema stand eine gemeinsame Tagung der LMU München und des CILPLITEC. Im Panel “Preliminary Injunctions in the UPC's Practice” ging Christian Heinze der Frage nach, ob es Lücken im Recht der einstweiligen Maßnahmen des Einheitlichen Patentgerichts gibt. Er schlussfolgerte, dass solche Lücken zwar existieren, aber durch richterliche Rechtsfortbildung unter Rückgriff vor allem auf das Unionsrecht und seine allgemeinen Grundsätze geschlossen werden können.
Die Klausuren können ohne Voranmeldung am 14.04.2025 von 14:00-16:30 und am 16.04.2025 von 10:00-12:30 in den neuen Räumlichkeiten des IGRU eingesehen werden (Bernhard-Feilchenfeld-Str. 9, 50969 Köln, 5. Etage, linker Flur).
Sollten Sie aus zwingenden Gründen an beiden Terminen verhindert sein, schreiben Sie bitte eine Mail an igru-sekretariat@uni-koeln.de , um einen Alternativtermin zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge), ist seit dem 01.03.2025 neuer geschäftsführender Direktor des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU).
Er folgt auf Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, der das Institut seit dem Ausscheiden von Prof. Dr. Anja Steinbeck im Jahr 2014 leitete. Nikolaus Peifer bleibt dem IGRU weiterhin als Direktor eng verbunden und übt außerdem unverändert die Leitung des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht als „Schwesterinstitut“ des IGRU aus.
Das IGRU bedankt sich sehr herzlich bei Karl-Nikolaus Peifer, der mit großem Geschick und unermüdlichem Engagement die Fortexistenz des Instituts sicherte und dem Gewerblichen Rechtsschutz einen festen Platz in der Kölner Wissenschaftslandschaft bewahrte.
Mit Christian Heinze konnte das IGRU einen renommierten Rechtswissenschaftler gewinnen. Er lehrte und forschte zuvor an der Universität Heidelberg, wo er sich als Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht mit den Forschungsschwerpunkten Bürgerliches Recht, insbesondere Delikts- und Sachenrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie Wettbewerbsrecht, Recht des geistigen Eigentums und Recht der Informationstechnologie befasste. Christian Heinze wird neben dem IGRU als Direktor am Institut für Digitalisierung tätig sein.
Hauptredner war Prof. Dr. Christan Heinze, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und ab März 2025 der Direktor des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Universität zu Köln. Sein Vortrag behandelte das Thema „Die KI-VO und ihre Folgen für Privatrecht und geistiges Eigentum“.
Am 1. Juli 2024 fand als 39. Veranstaltung des Instituts und unseres Fördervereins GruPrax e.V. im ehrwürdigen Saal 301 des Oberlandesgericht Köln die finale mündliche Verhandlung der zweiten Auflage des Moot Court im Gewerblichen Rechtsschutz statt. Der Moot Court wird vom Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU) der Universität zu Köln in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Gewerblicher Rechtsschutz des Kölner Anwaltvereins, unter der Leitung von Dr. Markus Bagh, Dr. Dennis Groh und Dr. Ruben A. Hofmann, organisiert und ist Teil des Masterstudiengangs „Digitalisierung und Recht“. Einen Veranstaltungsbericht finden Sie hier: zur Veranstaltung.