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Über das Institut

Der Gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht haben eine lange Tradition in Köln. Am Landgericht gibt es seit vielen Jahren Zivilkammern mit einer Spezialzuständigkeit für dieses Rechtsgebiet und am Oberlandesgericht ist ein Senat ausschließlich für Fragen des geistigen Eigentums zuständig. Zahlreiche Kölner Anwaltskanzleien haben Spezialisten für den sog. Grünen Bereich oder fokussieren sich insgesamt auf diesen Bereich.

Die Universität zu Köln leistet ihren Beitrag zur Fortentwicklung dieses Rechtsgebiets durch das im Jahr 2002 gegründete Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht sowie das 2004 gegründete Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht. Beide Institute bieten ein breites Lehrangebot im Recht des Geistigen Eigentums, Wettbewerbs- und Medienrecht an.

Der Einfluss der Neuen Medien sowie die zunehmende Europäisierung dieses Rechtsgebiets bilden die Schwerpunkte der Forschung. Außerdem wird die nationale und die europäische Rechtsprechung wissenschaftlich begleitet.

In der Lehre kann durch die Zusammenarbeit der Institute für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Medienrecht und Kommunikationsrecht unter Beteiligung von erfahrenen Lehrbeauftragten ein breites Angebot gesichert werden. Der Schwerpunktbereich "Geistiges Eigentum und Wettbewerb" genießt bei den Studierenden gerade aufgrund der hohen Praxisrelevanz große Beliebtheit. Er wird ergänzt durch den Schwerpunkt Medienrecht und Kommunikationsrecht. Regelmäßige Gerichtsbesuche, die Veranstaltung sog. Moot Courts sowie Diskussionsrunden unter Beteiligung von wissenschaftlichen Mitarbeitern, Doktoranden und Praktikern gewährleisten den ständigen Austausch zwischen Theorie und Praxis.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht ist die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, unter anderem im Rahmen von Promotionsprojekten.

Das Institut wird durch den Verein GruPrax e.V. unterstützt.