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Schwerpunktbereich Geistiges Eigentum und Wettbewerb (SP 3)

Die Anmeldung zum Schwerpunktbereich 3 erfolgt zentral über das Prüfungsamt. Bei Fragen hinsichtlich des Verfahrens wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Bitte beachten Sie die dortigen Hinweise.

Allgemeines

Nicht nur das Eigentum an körperlichen Gegenständen, sondern auch immaterielle, geistige Güter wie Erfindungen oder schöpferische Werke genießen den Schutz der Rechtsordnung (sog. geistiges Eigentum). Zu den Gesetzen, die das geistige Eigentum schützen, gehören bspw. das Patentgesetz und das Gebrauchsmustergesetz (für den Schutz von Erfindungen auf technischem Gebiet) sowie das Urheberrechtsgesetz und das Geschmacksmustergesetz (für den Schutz von geistigen Leistungen im ästhetischen Bereich). Zum geistigen Eigentum gehört auch der Schutz von Kennzeichen wie Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben (geschützt im Markengesetz). Gegenstand der jeweiligen Vorlesungen sind die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Schutzrecht entsteht und die Rechte, die der Inhaber aus einem solchen herleiten kann. Darüber hinaus zählt das Wettbewerbsrecht zum Schwerpunktbereich. Das Wettbewerbsrecht lässt sich unterteilen in das Lauterkeitsrecht (UWG) und das Kartellrecht (GWB). Das GWB enthält Regelungen, die den Wettbewerb in seinem Bestand sichern. Ist der Wettbewerb in seinem Bestand gesichert, ist damit noch nicht gewährleistet, dass sich die Marktteilnehmer ordnungsgemäß verhalten. Diese Aufgabe kommt dem Lauterkeitsrecht zu. Dabei geht es vornehmlich um Fragen der Werbung. Kandidaten des Schwerpunktbereichs werden vor allem in der Anwaltschaft und in Rechtsabteilungen von Industrieunternehmen Arbeitsmöglichkeiten finden. Internationale und überregionale Anwaltskanzleien haben alle einen oder mehrere Anwälte, die sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums beschäftigen (Intellectual-Property, kurz: IP-Abteilung). Auch für das Kartellrecht gibt es eigene Abteilungen. Daneben gibt es kleine Kanzleien, die sich auf das IP-Recht spezialisiert haben und überwiegend in diesem Rechtsgebiet tätig sind. In Unternehmen gibt es regelmäßig "hauseigene" Juristen, die sich um die Anmeldung und den Schutz der Marken, Patente und der sonstigen Schutzrechte des jeweiligen Unternehmens kümmern. In der Justiz gestaltet sich das Ganze etwas schwieriger. Zwar gibt es z.B am LG Köln Zivilkammern, die sich fast ausschließlich mit dem Markenrecht und dem Lauterkeitsrecht beschäftigen, und auch das OLG hat einen speziell zuständigen Senat. Allerdings kann man, wenn man in die Justiz möchte, als Berufsanfänger bekanntlich nicht wählen, in welcher Kammer man arbeiten möchte.

Synergie-Effekte

Der Schwerpunktbereich Geistiges Eigentum und Wettbewerb behandelt viele Fragen, die im Pflichtfachstudium in Recht der Gesetzlichen und Vertraglichen Schuldverhältnisse auftauchen. Urheber-, Marken-, Patent- und Designrecht erzeugen vielfach Schuldverhältnisse, die ähnlich den §§ 823 ff. BGB gestaltet sind. Wer diesen Schwerpunkt wählt, vertieft mithin, was im Pflichtfachbereich gelernt wurde. Darüber hinaus sind aber der Gewerbliche Rechtsschutz, sowie das Urheber- und Wettbewerbsrecht Rechtsgebiete, die viel Spaß machen, Abwechslung bieten und reichlich Berufschancen eröffnen.